Baulanderschliessung Untere Brestenburg II und Ausbau Unterrainstrasse
Öffentliche Planauflage
Im Sinne von Art. 27 des Gesetzes über das Strassenwesen (StrG) vom 26. April 1998 und Art. 54 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 29. April 2012 liegen folgende Projekte während 20 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Bauland-Erschliessung "Untere Brestenburg II"
- Neubau Quartiersammelstrasse Ost
- Neubau Quartiersammelstrasse West
- Neubau öffentliche Zufahrtsstrasse
- Neubau private Zufahrtsstrasse
Sanierung und Ausbau
Unterrainstrasse, Bezirk Schwende
Die Projektpläne Nr. 2017-280 (1, 10-14, 21-24, 31-34, 41-44, 51-54, 61-62, 80-82), inkl. dem technischen Bericht der Hersche Ingenieure AG, Appenzell und die Werkleitungspläne können während der Auflagefrist bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell eingesehen werden.
Auflagefrist:
26. August 2017 bis 15. September 2017
Einsprachen gegen die Strassenprojekte sind gemäss Art. 50 Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVG) innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Feuerschaukommission Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten. Einsprachen gegen das Strassenprojekt zum Ausbau der Unterrainstrasse werden an den Bezirksrat Schwende weitergeleitet.
Appenzell, 23.08.2017 Feuerschaukommission