QP Mosersweid-Teil B

Öffentliche Planauflage

 2. Teiländerung der Quartierplanung
„Mosersweid-Teil B“, Bezirk Rüte
Geringfügige Revision des Reglements
In Nachachtung von Art. 50 und 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden folgende geringfügige Änderungen von Art. 8, Abs. 2 und Art. 20 des Quartierplanreglements „Mosersweid, Teil B“ während 30 Tagen bei der Feuerschaugemeinde Appenzell, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell, öffentlich aufgelegt:

Art. 8. Abs. 2: Die für die Baubereiche B definierte Bezeichnung des Gebäudetyps wird neu als „Drei-Familienhaus“ (Etagenwohnungen) definiert. Die bisherige Bezeichnung „Doppeleinfamilienhaus (Maisonettewohnungen)“ wird gestrichen.

Art. 20: Die Kosten der zweiten Teiländerung der Quartierplanung sind von der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 2162 zu tragen.

Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. bis 9. März 2017, schriftlich an die Feuerschaukommission, Blattenheimatstrasse 3, 9050 Appenzell zu richten.

Annahmebeschluss:
Über die Annahme der Quartierplanänderungen beschliesst die Feuerschaukommission im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 48 Abs. 1 BauG.

Appenzell, 08.02.2017      Feuerschaukommission

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Typ Titel Dokumentdatum
Planungsbericht 02.03.2017
Quartierplan mit Reglement 02.03.2017

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71