Gebäudeadressierung

Grundsatz

Um sicherzustellen, dass Ortsunkundige insbesondere aber auch Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst und natürlich die Postzustellung ohne Schwierigkeiten den betroffenen Ort auffinden können, werden für Gebäude Hausnummern vergeben. Hausnummern werden üblicherweise im Baugenehmigungsverfahren aber auch auf Antrag des Eigentümers durch die Gemeinde erteilt.

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss einwandfrei lesbar, straßenwärts neben oder über dem Gebäudeeingang befestigt werden. Sie sind grundsätzlich an der zur Straße gelegenen Gebäudewand oder Einfriedung des Grundstückes anzubringen, wenn der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite liegt.

Hausnummernschild

Hauseigentümer innerhalb der Feuerschaugrenze können mittels Bestellformular kostenlos ein Hausnummernschild bestellen.

Hausnummernschild
Typ Titel
Bestellformuar Hausnummernschild
Bild Legende:

Muster (16x10cm)

Zuständige Stelle

Ortsplanung

Telefon +41 71 788 96 71