B 7-2022 und B 8-2022: Verletzung von Verkehrsregeln (SVG)
B 7-2022 und B 8-2022: Verletzung von Verkehrsregeln (SVG)Beim Ansetzen zum Überholen eines vorausfahrenden Fahrzeuges kollidierte die beschuldigte Lenkerin mit einem sich bereits auf der Überholspur befindenden Sportwagen. In der Folge kam es zu einem Verkehrsunfall mit allen drei beteiligten Fahrzeugen. Der beschuldigten Lenkerin des mittleren Fahrzeugs wird vorgeworfen, vor dem Überholen den nachfolgenden Verkehr nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Dem beschuldigten Lenker des Sportwagens wird vorgeworfen, das Überholmanöver von zwei Fahrzeugen mit hohem Tempo ausgeführt und keine Rücksicht auf den vorausfahrenden Verkehr genommen zu haben.https://ai-web.4teamwork.ch/gerichte/bezirksgericht/termine-bezirksgericht/b-7-2022-und-b-8-2022-verletzung-von-verkehrsregeln-svghttps://ai-web.4teamwork.ch/logo.png
B 7-2022 und B 8-2022: Verletzung von Verkehrsregeln (SVG)
Beim Ansetzen zum Überholen eines vorausfahrenden Fahrzeuges kollidierte die beschuldigte Lenkerin mit einem sich bereits auf der Überholspur befindenden Sportwagen. In der Folge kam es zu einem Verkehrsunfall mit allen drei beteiligten Fahrzeugen. Der beschuldigten Lenkerin des mittleren Fahrzeugs wird vorgeworfen, vor dem Überholen den nachfolgenden Verkehr nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Dem beschuldigten Lenker des Sportwagens wird vorgeworfen, das Überholmanöver von zwei Fahrzeugen mit hohem Tempo ausgeführt und keine Rücksicht auf den vorausfahrenden Verkehr genommen zu haben.
B 7-2022 und B 8-2022: Verletzung von Verkehrsregeln (SVG)
Beim Ansetzen zum Überholen eines vorausfahrenden Fahrzeuges kollidierte die beschuldigte Lenkerin mit einem sich bereits auf der Überholspur befindenden Sportwagen. In der Folge kam es zu einem Verkehrsunfall mit allen drei beteiligten Fahrzeugen. Der beschuldigten Lenkerin des mittleren Fahrzeugs wird vorgeworfen, vor dem Überholen den nachfolgenden Verkehr nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Dem beschuldigten Lenker des Sportwagens wird vorgeworfen, das Überholmanöver von zwei Fahrzeugen mit hohem Tempo ausgeführt und keine Rücksicht auf den vorausfahrenden Verkehr genommen zu haben.