Abteilung Verwaltungsgericht

Die verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts ist die einzige kantonale richterliche Instanz der Staats- und Verwaltungsrechtspflege und ist als Teil der dritten Staatsgewalt (Judikative) unabhängig von der Regierung und der Verwaltung.

Das Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, beurteilt nach Art. 10 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG) Beschwerden gegen Verfügungen von aussergerichtlichen Behörden und Amtsstellen des Kantons (Bsp.: Standeskommission, Ausgleichskasse, Steuerverwaltung), gegen welche keine verwaltungsinternen Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs) mehr gegeben sind.

Das Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, ist nach Art. 30 VerwGG weiter zuständig für die Beurteilung gewisser Klagen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen und öffentlich-rechtlicher Entschädigungsansprüche gegenüber öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Klagen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts.

Eingaben sind dem Gericht in Papierform einzureichen. E-Mails sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammensetzung

  • Evelyne Gmünder, Dr. iur.,  Präsidentin
  • Thomas Dörig, Vizepräsident
  • Michael Manser, lic. iur., Richter
  • Anna Assalve-Inauen, lic. iur., Richterin
  • Stephan Bürki, Richter
  • Markus Koster, Dr. med., Richter
  • Migg Hehli, Richter
  • Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
  • Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin

 

Kontakt

Gerichtskanzlei Telefon +41 71 788 95 51

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