KE 3-2022: Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit dem Anbringen des Schriftzugs «Appenzeller beef» auf seiner Kuh mittels Haartönung gegen das Tierschutzgesetz verstossen zu haben. Mit Urteil vom 2. Februar 2022 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. den Beschuldigten vom Vorwurf der Tierquälerei durch Missachtung der Tierwürde frei, sprach ihn jedoch der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz durch vorschriftswidrige Werbung mit lebenden Tieren schuldig. Die Staatsanwaltschaft reichte gegen dieses Urteil Berufung und der Beschuldigte Anschlussbe-rufung ein.
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  • 30.06.2022 um 08:30
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Wo

Gerichtssaal, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell

KE 3-2022: Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit dem Anbringen des Schriftzugs «Appenzeller beef» auf seiner Kuh mittels Haartönung gegen das Tierschutzgesetz verstossen zu haben.

Mit Urteil vom 2. Februar 2022 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. den Beschuldigten vom Vorwurf der Tierquälerei durch Missachtung der Tierwürde frei, sprach ihn jedoch der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz durch vorschriftswidrige Werbung mit lebenden Tieren schuldig. 

Die Staatsanwaltschaft reichte gegen dieses Urteil Berufung und der Beschuldigte Anschlussberufung ein.

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