Eintrittsleistung

Mit dem Eintritt in die kantonale Verwaltung oder eines angeschlossenen Arbeitgebers erfolgt auch die Aufnahme in die Kantonale Versicherungskasse. Falls im Rahmen der beruflichen Vorsorge bereits ein Vorsorgeverhältnis bei einem früheren Arbeitgeber bestand, besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung).

Das Vorsorgereglement verlangt, dass Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen und -einrichtungen, inkl. Gelder aus Freizügigkeitskonti- bzw. -depots oder Freizügigkeitspolicen, als Eintrittsleistung in die Versicherungskasse einzubringen sind.

Der gesamte Betrag wird per Überweisungsdatum dem individuellen Sparkonto gutgeschrieben.

Die Überweisung der Austrittsleistung ist durch den Versicherten zu veranlassen.

Hermann Bea
Bea Hermann

Sachbearbeiterin
Telefon: +41 71 788 92 95
E-Mail: bea.hermann@fd.ai.ch