1716 - Abschaffung des Geheimen Rates

Landsgemeinde-Demokratie im Zeitalter des Absolutismus

Der Staat Appenzell war vor und nach der Landteilung von 1597 keine Landsgemeinde-Demokratie nach heutigem Verständnis, sondern weitgehend ein Obrigkeitsstaat, gelenkt von den Räten und den darin führenden Persönlichkeiten. Vor dem Hintergrund des Absolutismus schottete sich eine Gruppe wohlhabender, ratsfähiger Familien, mehrheitlich aus dem Hauptort Appenzell, weitgehend gegenüber dem gewöhnlichen Volk ab. Mit Hilfe der von ihr beherrschten lokalen katholischen Kirche gelang es dieser dünnen Oberschicht, das soziale Leben nach ihren Bedürfnissen zu lenken und zu bestimmen.

Bild Legende:
Landsgemeinde Ende des 18. Jahrhunderts. Ölbild eines unbekannten Malers. [Museum Appenzell]

Die Oberhäupter der wichtigen Familien versammelten sich im sogenannten Geheimen Rat, dem Zentrum der politischen Macht in Appenzell Innerrhoden. Gemäss dem Silbernen Landbuch von 1585 lag die oberste gesetzgebende und richterliche Gewalt nach der Landsgemeinde zwar beim "Grossen Zweifachen Landrat". Diesem wurde 1603 der Kleine oder Wochenrat, der weit häufiger tagte, zur Seite gestellt. Dem Geheimen Rat, dessen Sitzungen strikter Geheimhaltungspflicht unterlagen, kam hingegen weit grösserer Einfluss zu. Ihm gehörten neben Amtsträgern (Landammann, Säckelmeister, Bauherr, Landsfähnrich etc.), viele ehemalige Landammänner und Rhodshauptleute an. Diese waren an keine Amtszeitbeschränkung gebunden. 1629 gelang es dem Geheimen Rat, die Kompetenz zur Ernennung der Mitglieder des Kleinen Rates, die bis dahin in Volksversammlungen (Rhodsgemeinden) gewählt worden waren, an sich zu reissen.

Ein düsteres Kapitel stellten die Hexenprozesse dar, auf deren Gang der Geheime Rat grossen Einfluss nahm. Die Willkürlichkeit dieser meist auf bösartigen Verleumdungen basierenden Hexenurteile hielt die Bevölkerung während Jahrzehnten in einer Atmosphäre der Verunsicherung. In Innerrhoden setzte der Hexenwahn eher spät ein und erfuhr um 1660/61 einen Höhepunkt. Im Verlaufe des 17. Jahrhunderts wurden gegen fünfzig Personen der Hexerei bezichtigt und rund dreissig hingerichtet. Die Verfolgungen trafen meist gesellschaftliche Aussenseiter, geistig behinderte Menschen und teilweise sogar Kinder. Die Geistlichkeit distanzierte sich bald von diesen abscheulichen Praktiken und kämpfte mit der Zeit offen dagegen an. So endete der letzte Innerrhoder Hexenprozess 1715 mit einem Freispruch, lange bevor im Kanton Glarus mit Anna Göldin 1782 die letzte der Hexerei bezichtigte Person in Westeuropa enthauptet wurde.

Der Geheime Rat bestimmte auch weitgehend über die Staatsfinanzen. Dadurch war es dessen Mitgliedern möglich, sich feudale Sitzungsentschädigungen und beachtliche Anteile an den Pensionen zu sichern, welche spanische und französische Monarchen für die Rekrutierung von Söldnern bezahlten. Diese fragwürdigen Praktiken und das zunehmend selbstherrliche Gebaren der Geheimen Räte weckten in der Bevölkerung grossen Unmut. Nachdem es 1716 beinahe zu einem Volksaufstand gekommen war, vermochte sich der Grosse Zweifache Landrat durchzusetzen. Er löste den Geheimen Rat auf und übertrug dessen Amtsgeschäfte dem Wochenrat, der noch bis zur Einführung der heutigen Kantonsverfassung von 1872 bestand.