Appenzeller Kantone lehnen Bundesvorlage zum STEP entschieden ab

29.04.2022
Der Bund unterbreitet den Kantonen das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP Nationalstrassen). Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden lehnen die Vorlage in aller Deutlichkeit ab und verlangen zusammen mit den anderen Ostschweizer Kantonen, dass diese überarbeitet wird. Die bessere strassenseitige Anbindung der beiden Appenzeller Kantone darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.
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Der Bund unterbreitet den Kantonen das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP Nationalstrassen). Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden lehnen die Vorlage in aller Deutlichkeit ab und verlangen zusammen mit den anderen Ostschweizer Kantonen, dass diese überarbeitet wird. Die bessere strassenseitige Anbindung der beiden Appenzeller Kantone darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. 

Mit der Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz unterbreitet der Bundesrat den Kantonen das aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen.

Appenzeller Anschluss nicht auf lange Bank schieben

In der Vorlage heisst es, Nationalstrassen sollen gewährleisten, dass alle Landesteile und Kantone als Wohn- und Wirtschaftsstandorte attraktiv bleiben und an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes teilhaben können. Dieses Ziel, auf dessen Erreichung die beiden Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden seit Jahrzehnten hinwirken, wird mit der Vorlage erneut deutlich verfehlt, weil ein sicherer und direkter Anschluss des Appenzellerlandes an die Nationalstrasse A1 im Raum Winkeln-Gossau Ost nicht Aufnahme in das STEP gefunden hat. Der Ausserrhoder Regierungsrat und die Standeskommission kritisieren den Bundesrat scharf und fordern ihn auf, die Randregionen zu stärken statt zu schwächen. Die bessere strassenseitige Anbindung der beiden Appenzeller Kantone darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.

Das Projekt "Zubringer Appenzellerland" mit der Umfahrung Herisau und der Entlastung von Gossau ist eine gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen erarbeitete regionale Gesamtlösung, die alle verkehrlichen, umweltrechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen erfüllt. Es ist daher unverständlich, dass der Bundesrat seinerseits Alternativen prüfen will und darum das Projekt zusammen mit einem Grossprojekt im Kanton Thurgau nicht in die schweizweite Liste der Engpassbeseitigungen mit einem definierten Realisierungshorizont aufgenommen hat.

Der Hauptort des Kantons Appenzell I.Rh. ist nach wie vor ungenügend an das Nationalstrassennetz angeschlossen. Die Lösung der vorhandenen Verkehrs- und Sicherheitsprobleme entlang der Hauptverkehrsachse zwischen St.Gallen-Winkeln und Appenzell wird auf unbestimmte Zeit verschoben, und die gravierenden verkehrstechnischen Engpässe in den beiden Appenzeller Kantonen bleiben bestehen. Die nicht mehr tragbare Verkehrsbelastung in Herisau verlangt zwingend eine rasche Umsetzung des Autobahnzubringers Appenzellerland.

Zubringer Appenzellerland ist dringend nötig

Ohne den Zubringer Appenzellerland entstehen auch für den Kanton St.Gallen, insbesondere im Raum der Industrie Gossau, grosse Herausforderungen. Ohne den zusätzlichen Anschluss kann in Gossau keine Entlastung vom Zentrumsverkehr erreicht werden. Zudem verbleibt der bestehende Anschluss Winkeln an der Kapazitätsgrenze, was dazu führt, dass eine weitere Entwicklung im Industriegebiet St.Gallen-West/Gossau-Ost verhindert wird. Ohne einen zusätzlichen Zubringer von der A1 in das Industriegebiet Gossau wird auch ein Güterverkehrsterminal in diesem Raum nicht erstellt werden können.

Die direkte Anbindung an die A1 ist insbesondere für die wirtschaftliche Zukunft und Standortattraktivität beider Appenzeller Kantone von zentraler Bedeutung. Die verkehrstechnischen Probleme in der Region werden durch einen fehlenden Anschluss an das Güterverkehrsnetz ohnehin schon akzentuiert. Weder die Attraktivität als Wohnregion kann so erhalten noch eine adäquate Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung gewährleistet werden.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden und die Standeskommission erwarten, gleich wie die Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK), dass die Vorlage vor der Überweisung an das Parlament gründlich überarbeitet wird. Die Ostschweizer Vorhaben und insbesondere der Zubringer Appenzellerland sind zwingend einem konkreten Realisierungshorizont zuzuteilen.

3. Röhre Rosenbergtunnel wird begrüsst

Erfreut zeigt sich der Ausserrhoder Regierungsrat, dass die 3. Röhre Rosenbergtunnel mit dem Zubringer Güterbahnhof in der Stadt St. Gallen und dem Liebeggtunnel in den Ausbauschritt 2023 aufgenommen wurde. Die Zuteilung würdigt die grosse Arbeit der ganzen Region. Das Vorhaben entspricht gemäss der Einschätzung der gesamten Ostschweiz einem unbestrittenen Ausbaubedarf und wird dementsprechend auch von breiten Kreisen mitgetragen.

Mitteilung im Wortlaut