Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Appenzell I.Rh.

27.07.2022
Die Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen haben in der ganzen Schweiz zu erheblicher bis grosser Waldbrandgefahr geführt. Die Niederschläge der Kaltfront vom 25. auf den 26. Juli 2022 konnten die Situation nur vorübergehend entschärfen. Bis zum 1. August ist nur eine geringe Schauerneigung und kein flächendeckender Regen vorhergesagt. Für eine nachhaltige Entspannung der Situation wären aber mehrere Tage mit anhaltendem Regen notwendig. Im Hinblick auf die erhöhten Feueraktivitäten am 1. August hat deshalb die Standeskommission entschieden, das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe ab dem 29. Juli 2022 und bis auf weiteres zu verbieten.

Die Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen haben in der ganzen Schweiz zu erheblicher bis grosser Waldbrandgefahr geführt. Die Niederschläge der Kaltfront vom 25. auf den 26. Juli 2022 konnten die Situation nur vorübergehend entschärfen. Bis zum 1. August ist nur eine geringe Schauerneigung und kein flächendeckender Regen vorhergesagt. Für eine nachhaltige Entspannung der Situation wären aber mehrere Tage mit anhaltendem Regen notwendig. Im Hinblick auf die erhöhten Feueraktivitäten am 1. August hat deshalb die Standeskommission entschieden, das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe ab dem 29. Juli 2022 und bis auf weiteres zu verbieten.

Feuerverbote der Nachbarkantone

Die Nachbarkantone St.Gallen und Appenzell A.Rh. haben ebenfalls das Entfachen von Feuern jeglicher Art im Wald und in Waldesnähe verboten.

Feuerverbot für den Kanton Appenzell I.Rh. (Allgemeinverfügung)

Die Standeskommission erlässt gestützt auf Art. 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 25. April 1999 (FSG, GS 963.100) ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, das heisst im Abstand von weniger als 200m zu einem Wald. Verboten sind insbesondere:

  • Das Entfachen von Feuer und das Abbrennen von Kerzen
  • Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern, Raucherwaren und dergleichen
  • Höhenfeuer
  • Das Verbrennen von Schlagabraum
  • Das Abfeuern von Feuerwerk
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Ähnlichem

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.

Die Standeskommission macht die Bevölkerung auf die Gefährlichkeit der Situation aufmerksam. Die Gefahr durch die Trockenheit wird sich erst nach einer längeren Regenperiode legen. Deshalb gelten die beschlossenen Massnahmen auch über den 1. August hinaus und werden zu gegebener Zeit durch die Standeskommission wieder aufgehoben oder verschärft.

Nach wie vor erlaubt bleiben das Grillieren im Garten, Höhenfeuer und das Entzünden von Feuerwerkskörpern, sofern der Waldabstand von mindestens 200m eingehalten und die zur Vermeidung von Bränden nötige Sorgfalt gewahrt wird. Zu diesem Zweck müssen Feuer ständig überwacht und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht mit Feuer hantieren.

Übersicht Waldbrandgefahrenlage und Massnahmen

Die angeordneten Vorsichtsmassnahmen aller Kantone und des Fürstentums Liechtenstein können unter www.waldbrandgefahr.ch eingesehen werden.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut