Anpassungen bei den Prämienverbilligungen

26.04.2019
Die Standeskommission hat den Grenzwert der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene überprüft und angehoben. Die Anpassung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Standeskommission hat den Grenzwert der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene überprüft und angehoben. Die Anpassung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Gemäss Art. 65 des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes gewähren die Kantone Krankenversicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung. Im Kanton Appenzell I.Rh. erhalten Personen oder Haushalte eine Prämienverbilligung, wenn die jährliche Prämienbelastung - abgestuft nach der Einkommenshöhe zwischen Fr. 40’000 und Fr. 80’000 - mehr als 8% bis 13% des massgebenden Gesamteinkommens ausmacht. Das massgebende Gesamteinkommen setzt sich im Wesentlichen aus dem steuerbaren Einkommen und 10% des steuerbaren Vermögens eines Haushalts zusammen.

Das Krankenversicherungsgesetz verlangt seit 2005 zudem, dass die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung, welche in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen leben, um mindestens 50% zu verbilligen sind. Die Definition, ab wann von einem Haushalt mit einem mittleren Einkommen auszugehen ist, liegt im pflichtgemässen Ermessen der Kantone.

Wie am 28. Januar 2019 bekannt wurde, hat das Bundesgericht am 22. Januar 2019 eine Beschwerde gegen die Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen im Kanton Luzern gutgeheissen (8C_228/2018). Es hat dabei umrissen, was mit der Anforderung gemeint ist, dass Haushalte mit mittleren Einkommen von Prämienverbilligungen profitieren müssen. Die gesetzliche Anforderung gilt demnach erst als erfüllt, wenn ein Grossteil der Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen der unteren Mittelschicht Prämienverbilligungen erhält. Zur unteren Mittelschicht seien Haushalte zu zählen, welche für die Bestreitung ihrer Ausgaben zwischen 70% und 100% des Medianeinkommens zur Verfügung haben. Der Median ist die rechnerische Grenze, bei welcher die eine Hälfte der Haushalte mit ihren Einkommen darüber liegt, die andere darunter.

Die Standeskommission hat den Median für den Kanton Appenzell I.Rh. anhand der massgebenden Gesamteinkommen ermittelt und für alle Haushalte einheitlich bei Fr. 67’000 festgelegt. Diese Festlegung bedeutet, dass die Prämien von Kindern in Haushalten, deren massgebendes Gesamteinkommen höchstens Fr. 67’000 beträgt, neu auf 80% verbilligt werden. Im Falle von jungen Erwachsenen in Ausbildung, bei denen das Gesamteinkommen höchstens den Medianwert ausmacht, wird die Prämie auf 50% verbilligt. Um von dieser erhöhten Verbilligung profitieren zu können, müssen die jungen Erwachsenen jedoch den Nachweis erbringen, dass sie im Vorjahr des Anspruchsjahrs mehrheitlich in Ausbildung waren. Für das Jahr 2019 kann dieser Nachweis bis zum 30. Juni erbracht werden, in künftigen Jahren gilt eine Eingabefrist bis Ende März. Das Gesundheitsamt informiert die jungen Erwachsenen über diesen Sachverhalt Mitte Mai schriftlich.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird im Kanton Appenzell I.Rh. nach wie vor durch das Gesundheitsamt anhand der Steuerdaten ermittelt. Personen, welche Anspruch auf Prämienverbilligung haben, werden mittels Verfügung informiert. Die individuelle Prämienverbilligung wird in der Folge direkt der entsprechenden Krankenversicherung ausbezahlt, welche die Gutschrift auf der Prämienrechnung berücksichtigt. 

Bereits im November 2018 hatte die Standeskommission beschlossen, die Prämien von Kindern in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen ab 2019 nicht mehr um 50%, sondern um 80% zu verbilligen. Zudem hat sie ebenfalls schon damals entschieden, dass die Selbstbehalte ab dem 1. Januar 2019 von 9% bis 14% auf 8% bis 13% gesenkt werden. Damit wurde der Kreis der von einer Prämienverbilligung profitierenden Personen erweitert.

Mit den drei beschlossenen Massnahmen - Erhöhung des Grenzwerts auf Fr. 67’000, Erhöhung der Verbilligung der Kinderprämien auf 80% und Senkung der Selbstbehalte - werden beim Kanton gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich Mehrkosten von rund einer Million Franken anfallen. Von den Massnahmen werden insbesondere Familien mit Kindern profitieren.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut