Sozialhilfe im Asylwesen

15.04.2022
Aufgrund publizierter Berichte in grösseren Schweizer Tageszeitungen ist es der Standeskommission ein Anliegen, die kürzlich verabschiedeten reduzierten Unterstützungsansätze für Schutzsuchende aus der Ukraine und die Unterstützung im Asylwesen allgemein zu erklären.

Erläuterung zu den reduzierten Unterstützungsansätzen für ukrainische Schutzsuchende

Aufgrund publizierter Berichte in grösseren Schweizer Tageszeitungen ist es der Standeskommission ein Anliegen, die kürzlich verabschiedeten reduzierten Unterstützungsansätze für Schutzsuchende aus der Ukraine und die Unterstützung im Asylwesen allgemein zu erklären.

Die Unterhaltsbeiträge für Schutzsuchende aus der Ukraine werden aktuell gegenüber den Unterstützungsbeiträgen von vorläufig aufgenommenen Personen leicht gekürzt, da ihnen einige Elemente aus dem Warenkorb, welcher die Grundlage für die Bemessung der finanziellen Unterstützung bildet, gratis zur Verfügung stehen. Diese Praxis stellt die Gleichbehandlung aller Geflüchteten, welche Anspruch auf Asylsozialhilfe haben, sicher. Die ungleich grössere Solidarität der Bevölkerung und gewisser Unternehmen mit gratis ÖV-Benutzung, Handyabonnementen und Freizeitangeboten ist gegenüber anderen Geflüchteten störend, weshalb die Standeskommission zumindest innerhalb der Asylstrukturen eine grösstmögliche Gleichbehandlung anstrebt.

Der Unterstützungsansatz für den Grundbedarf im Asylwesen muss gemäss Art. 86 des eidgenössischen Ausländer- und Integrationsgesetzes unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen und wird der spezifischen Unterbringungssituation der betreffenden Personengruppe angepasst. So sind zum Beispiel Ausgaben für Lebensmittel und Getränke, Kleidung, Kommunikation, Körperpflege und Hygiene sowie Mobilität eingerechnet. Weil innerhalb der Asylstrukturen keine Kosten für Energieverbrauch, Radio- und Fernsehgebühren, Kosten für Unterhalt der Wohnung oder pharmazeutische Produkte anfallen, werden diese in der Berechnung, wie dies beispielsweise bei der Berechnung der regulären Sozialhilfe praktiziert wird, nicht berücksichtigt.

Im Kanton Appenzell I.Rh. wird einer vorläufig aufgenommenen Person Fr. 403.-- pro Monat für den Grundbedarf des Lebensunterhalts ausgerichtet. Für eine Person mit dem Schutzstatus S beträgt der Unterstützungsbeitrag Fr. 341.00 pro Monat. Eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern erhält einen monatlichen Betrag von Fr. 1'302.-- (Vorläufig aufgenommene Personen) bzw. Fr. 1'178.00.-- (Personen mit Schutzstatus S).

Der Asylbereich ist kantonal organisiert. Dies erlaubt es, die gesamten Unterstützungsleistungen ab dem ersten Tag anzubieten. Überbrückungen mit minimalen Nothilfezahlungen sind somit nicht nötig.

Aufwände, die aufgrund einer speziellen Situation anfallen (Fahrten zum Arzt, Brillen, Zahnschmerzbehandlung etc.) werden zusätzlich entschädigt.

Wenn Personen aus dem Asylwesen an den Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen teilnehmen, werden zusätzliche Integrationszulagen von maximal Fr. 400.-- pro Person und Monat bzw. maximal Fr. 850.-- pro Unterstützungseinheit und Monat ausgerichtet. Dazu kommen kostenlose Deutschkurse, vergünstigte Lebensmittel und Artikel des täglichen Gebrauchs über Angebote von Kirchen oder anderen gemeinnützigen Organisationen. Ausserdem werden Aktivitäten, die allen Personen im Asylwesen jederzeit offenstehen, mehrfach wöchentlich angeboten.

Die Menschen, die innerhalb der kantonalen Asylstrukturen leben, werden durch ein eingespieltes und kompetentes Betreuungsteam begleitet. Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind jederzeit vor Ort. Die verschiedenen Fachstellen im Kanton aus den Bereichen Schule, Ausbildung, Arbeit, Integration etc. arbeiten eng zusammen und fördern jede einzelne Person ihren Fähigkeiten entsprechend und stellen so eine möglichst rasche soziale und berufliche Integration sicher.

Der Standeskommission ist es wichtig, dass alle schutzsuchenden Personen im Kanton gleichbehandelt sowie bestmöglich untergebracht und betreut werden. Damit sollen sie ihre Erlebnisse im Heimatland möglichst gut verarbeiten und hier in Appenzell I.Rh. ein Leben in grösstmöglicher Selbständigkeit führen können.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut