Primarschule

Kinder, die vor dem 1. April das sechste Altersjahr zurückgelegt haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Folgende Einschulungsmöglichkeiten bestehen:

a)    Regelklasse (Normalfall, in allen Schulgemeinden)

Kinder mit altersgemässem und ausgewogenem Entwicklungsstand in den drei Kompetenzbereichen (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz) werden in die erste Regelklasse der Primarschule eingeschult.

b)   Einführungsklasse / Vorschulklasse (Angebot der Schulgemeinde Appenzell für Schüler der Schulgemeinden des inneren Landesteils)

Kinder mit Entwicklungsverzögerungen besuchen in Absprache mit der Schulgemeinde und einer allfälligen Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst die Einführungs- oder  die Vorschulklasse.

c)    Kleinklasse (Angebot der Schulgemeinde Appenzell für alle Schüler der Schulgemeinden des inneren Landesteils)

Schüler, die auf Grund von Lernbehinderungen oder Lernstörungen dem Unterricht der Regelklasse nicht zu folgen vermögen, besuchen die Kleinklasse. Der Unterricht in der Kleinklasse orientiert sich am Lehrplan der Primarschule, ist aber auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler ausgerichtet.

Zuständige Stelle

Volksschulamt

Telefon +41 71 788 93 61