Sozialhilfe

Persönliche Hilfe

Die Sozialhilfe berät und unterstützt Sie in persönlichen Notlagen. Eine Persönliche Notlage liegt vor, wenn Sie sich im praktischen Leben oder im seelisch-geistigen Bereich nicht mehr zurechtfinden. Persönliche Hilfe steht Ihnen auch zu, wenn Sie keine finanzielle Hilfe benötigen und ist unentgeltlich.

Sie werden unterstützt mit dem Ziel Lösungen zu erarbeiten, die Ihre Situation nachhaltig verbessert. Sie erhalten Auskünfte über weiterführende Angebote von Fachinstitutionen und Organisationen und bei Bedarf empfehlen wir Sie weiter.

Wirtschaftliche Hilfe

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie mit eigenen Mitteln zu decken, hat Anspruch auf eine Überbrückung mit wirtschaftlicher Hilfe.

Wirtschaftliche Hilfe ist an eine Gegenleistungspflicht gebunden. Die Sozialhilfe ist eine ergänzende Hilfe und kommt erst zum Zug, wenn die eigenen Mittel (liquides und nicht liquides Vermögen, z.B. Wertsachen, Fahrzeuge, Policen, Liegenschaften) und Drittleistungen wie Löhne, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte nicht ausreichen. Ziel der Sozialhilfe ist, die Notlage zu beseitigen und die wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit wieder herzustellen. Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Ihre Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten und den Einkommensverhältnissen.

Um Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, melden Sie sich telefonisch um einen Termin zu vereinbaren.

Zuständige Stelle

Sozialamt

Telefon +41 71 788 92 52

Rebecca Brülhart

Leiterin Sozialamt
Telefon: +41 71 788 92 96
E-Mail: rebecca.bruelhart@gsd.ai.ch

Sonja Zähner

Sozialarbeiterin / Sozialhilfe
Telefon: +41 71 788 94 54
E-Mail: sonja.langenegger@gsd.ai.ch