Spitallisten und Spitalfinanzierung

Die Kantone werden gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet, für die Zulassung der Spitalunternehmen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Spitalplanung zu erstellen und – daraus abgeleitet – eine Spitalliste zu erlassen. Dabei werden die Teilbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation unterschieden. 

Gemäss KVG kann eine versicherte Person unter den Spitälern in der gesamten Schweiz frei wählen (freie Spitalwahl), die auf der Spitalliste ihres Wohnkantons oder jener des Standortkantons aufgeführt sind (Listenspitäler). Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen die Vergütungen anteilsmässig (Versicherung 45%, Wohnkanton 55%). Allfällige Behandlungskosten des ausserkantonalen Listenspitals, welche den jeweils gültigen Referenztarif des Wohnsitzkantons übersteigen, sind weiterhin von den Patientinnen und Patienten oder einer Zusatzversicherung zu übernehmen. Das behandelnde Spital ist verpflichtet, die Patientinnen und Patienten über die nicht gedeckten Kosten zu informieren und eine Kostengutsprache einzuholen.

Das Merkblatt Spitalfinanzierung informiert über die häufigsten Fragen und Antworten.

Gestützt auf die Ergebnisse der 1. Etappe des Projekts «Spitalversorgung Modell Ost» haben die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen beschlossen, ihre Spitalplanungen inskünftig gemeinsam zu erarbeiten. Sie haben dafür eine Vereinbarung abgeschlossen. Gestartet wird mit dem Bereich Akutsomatik.

Vom 26. April bis 9. Juni 2023 führen die drei Planungskantone ein gemeinsames Bewerbungsverfahren durch. Die Bewertung und die Auswahl der Bewerbungen erfolgen ebenfalls gemeinsam. Angestrebt werden gleichlautende Leistungsaufträge. Der Erlass der kantonalen Spitallisten erfolgt individuell durch die jeweiligen zuständigen kantonalen Behörden. Die Inkraftsetzung der neuen Spitallisten Akutsomatik ist auf den 1. Januar 2024 geplant.

Bewerbungsplattform: Login - BTSP (spitalplanung-araisg.ch)

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