Landwirtschaftlicher Tiefbau

Nur noch wenige landwirtschaftliche Liegenschaften sind in unserem Kanton ohne ganzjährige Zufahrt oder ohne Wasser und Strom. Das Schwergewicht dieser Arbeiten liegt deshalb heute bei der Erneuerung. Sofern das landwirtschaftliche Interesse an einer solchen Anlage überwiegt, können Beiträge bei Bund und Kanton beantragt werden. In der Regel wird an einem Augenschein mit Vertretern des Bundes die Beitragswürdigkeit einer solchen Anlage festgestellt und festgelegt.Damit solche Bauvorhaben realisiert werden können, ist es notwendig, dass die Gesuchsteller frühzeitig mit dem Meliorationsamt Kontakt aufnehmen. Oberförster Albert Elmiger ist Ihnen gerne behilflich und berät Sie sowohl in technischen als auch in finanziellen Belangen. Gleichzeitig können auch die Verfahrensabläufe besprochen werden.
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Nur noch wenige landwirtschaftliche Liegenschaften sind in unserem Kanton ohne ganzjährige Zufahrt oder ohne Wasser und Strom. Das Schwergewicht dieser Arbeiten liegt deshalb heute bei der Erneuerung. Sofern das landwirtschaftliche Interesse an einer solchen Anlage überwiegt, können Beiträge bei Bund und Kanton beantragt werden. In der Regel wird an einem Augenschein mit Vertretern des Bundes die Beitragswürdigkeit einer solchen Anlage festgestellt und festgelegt.

Damit solche Bauvorhaben realisiert werden können, ist es notwendig, dass die Gesuchsteller frühzeitig mit dem Meliorationsamt Kontakt aufnehmen. Dort ist man Ihnen gerne behilflich und berät Sie sowohl in technischen als auch in finanziellen Belangen. Gleichzeitig können auch die Verfahrensabläufe besprochen werden.

Zuständige Stelle

Meliorationsamt

Telefon +41 71 788 95 79

Sgro Fatima
Fatima Sgro

Departementssekretärin
Telefon: +41 71 788 95 70
E-Mail: fatima.sgro@lfd.ai.ch

Carola Rusch-Bischofberger

Sekretärin
Telefon: +41 71 788 95 72
E-Mail: carola.rusch-bischofberger@lfd.ai.ch
Arbeitstage: Mittwoch und Freitag