Herdenschutz

Im gesamten Alpenbogen sind aktuell schätzungsweise über 1’000 Wölfe heimisch. 1996 wanderten einzelne Wölfe aus Italien in die Schweiz ein. 2012 bildete sich das erste Rudel in der Schweiz. Seitdem hat sich die Wolfspopulation schweizweit stark entwickelt. Ende 2021 waren rund 150 Wölfe dokumentiert. Dabei wurden 15 Wolfsrudel bestätigt, und in 10 Rudeln wurde eine Reproduktion nachgewiesen. Die durchschnittliche Wachstumsrate beträgt aktuell rund 30% pro Jahr.

Die Rückkehr der Grossraubtiere – neben dem Wolf, der Goldschakal, der Braunbär und der Luchs - stellt für die Landwirtschaft eine grosse Herausforderung dar. Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere sind häufig. Besonders gefährdet sind die Nutztiere im Berggebiet mit traditioneller Weidehaltung und Sömmerung. 

Zur Abwehr von Nutztierschäden werden Massnahmen zum Herdenschutz angewendet. Der Herdenschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Hauptziel des nationalen Herdenschutzprogramms ist die Unterstützung der auf Nutztieren basierenden Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unverhältnismässig grosse Einschränkungen weiter existieren kann. Beim Herdenschutz sind die Art der Schutzmassnahmen und deren Zumutbarkeit massgebend. Die Kantone sind für das Ergreifen von Massnahmen zum Herdenschutz zuständig. Ebenso liegt die Herdenschutzberatung in der Verantwortung der Kantone. Im Gegenzug ist es gemäss Art. 12 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0) Aufgabe des Bundes, die Herdenschutzmassnahmen der Kantone zu unterstützen und interkantonal zu koordinieren. 

Zur Sicherstellung eines gezielten Einsatzes der Bundesmittel im Herdenschutz legt das Bundesamt für Umwelt aufgrund des aktuellen Vorkommens von Grossraubtieren ein Vorranggebiet für den Herdenschutz fest. In den bezeichneten Regionen ist mit der Anwesenheit von Grossraubtieren zu rechnen, und es besteht ein erhöhtes Risiko für Nutztierschäden. Die Tal- und Alpbetriebe von Appenzell I.Rh. liegen im Vorranggebiet. Dies bedeutet, dass mit der Anwesenheit von Grossraubtieren grundsätzlich zu rechnen ist und ein erhöhtes Risiko für Nutztierschäden besteht. 

Zusätzliche kantonale und auf die lokalen Gegebenheiten angepasste Unterstützungsmassnahmen können einen professionellen Herdenschutz fördern. In Ergänzung zu den Herdenschutzmassnahmen gemäss der Vollzugshilfe Herdenschutz werden im Rahmen eines kantonalen Projekts kantonale Herdenschutzmassnahmen getestet. Während des Projekts, das im Frühling 2021 aufgenommen wurde, konnten Erfahrungswerte für eine langfristige kantonale Unterstützung im Herdenschutz gesammelt werden. Alle Massnahmen müssen technisch machbar sowie praktikabel und ökonomisch zumutbar sein. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie sind im Merkblatt Herdenschutzmassnahmen Bund und Kanton.

Bei Schäden an Nutztieren, oder wenn Sie sich für Schutzmassnahmen interessieren, finden Sie weiterführende Informationen im Merkblatt Wolf.

 

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsamt

Telefon +41 71 788 95 77