Flugwesen

Zivilluftfahrt

Der Kanton Appenzell I.Rh. ist von den Abflügen ab Zürich-Kloten in Richtung Osten im Bezirk Oberegg betroffen. Die Flugzeuge haben aber dort schon eine so grosse Höhe, dass keine übermässigen Immission zu konstatieren sind.

Bei den sogenannten «Aussenlandungen» ist Appenzell I.Rh. aufgrund der Topographie nur betroffen, wenn Hubschrauber involviert sind. Das Volkswirtschaftsdepartement setzte sich in der Vergangenheit für Sperrzeiten am Morgen, Mittag und Abend ein und verlangte auch ein spezielle Rücksicht auf die kantonalen Feiertage. Helikopterrundflüge im Alpstein waren in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Lärmklagen aus der Bevölkerung und von Gästen, die im Alpstein wanderten. Der Fachbereich Flugwesen des Volkswirtschaftsdepartements setzt sich für einen rücksichtsvollen Umgang und einen angemessenen Ausgleich der verschiedenen Interessen der Helikopterbranche (Rundflüge, Schulungsflüge, Rettungsflüge), der Bergwirte (Materialtransporte) sowie der Tourismusorganisation und der lokalen Wirtschaft (Tourimusregion und Erholungsgebiet Alpstein) ein.

Die Aufsicht über die zivile Luftfahrt hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Militärluftfahrt

Der PC-21-Trainingsraum Säntis/Speer (Alpstein bis Flumserberge) der Schweizer Luftwaffe liegt teilweise auf dem Gebiet des Kantons. Aufgrund vieler Reklamationen aus der Bevölkerung und von Touristen musste mehrmals bei den zuständigen Bundesstellen interveniert werden. Mit der Luftwaffe konnte 2013 die Einigung erzielt werden, dass während sechs Wochen im Sommer sowie an kantonalen Feiertagen keine Trainingsflüge stattfinden. Eine Verschiebung der Trainingszeiten in den Winter/Frühling wird angestrebt.