Bauten im Wald und am Waldrand

Wenn keine Rodungsbewilligung vorliegt, sind Bauten im Wald grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind Walderschliessungen und Holzlagerplätze, wobei deren Verkehrsflächen beim Waldareal verbleiben.WaldhüttenAb einer zusammenhängenden Waldfläche von mindestens fünf Hektaren dürfen Waldeigentümer eine Forsthütte erstellen. Allerdings muss vor der Erstellung ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.Wenn Kinder oder Jugendliche eine sogenannte "Bubenhütte" bauen möchten, wenden sie sich an den zuständigen Revierförster oder direkt ans Oberforstamt. Das grundsätzliche Einverständnis des Waldeigentümers ist aber selbstverständlich eine unverzichtbare Voraussetzung, damit überhaupt eine Bewilligung erteilt werden kann.WaldabstandUnbewohnte, landwirtschaftlich oder forstlich genutzte Gebäude dürfen bis an den Waldrand gestellt werden. In allen anderen Fällen ist normalerweise ein Abstand von mindestens 20 Metern ab Stockgrenze einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann in Quartierplänen auf 10 Meter reduziert werden.Preis: -
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Wenn keine Rodungsbewilligung vorliegt, sind Bauten im Wald grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind Walderschliessungen und Holzlagerplätze, wobei deren Verkehrsflächen beim Waldareal verbleiben.

Waldhütten
Ab einer zusammenhängenden Waldfläche von mindestens fünf Hektaren dürfen Waldeigentümer eine Forsthütte erstellen. Allerdings muss vor der Erstellung ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.
Wenn Kinder oder Jugendliche eine sogenannte «Bubenhütte» bauen möchten, wenden sie sich an den zuständigen Revierförster oder direkt ans Oberforstamt. Das grundsätzliche Einverständnis des Waldeigentümers ist aber selbstverständlich eine unverzichtbare Voraussetzung, damit überhaupt eine Bewilligung erteilt werden kann.

Waldabstand
Unbewohnte, landwirtschaftlich oder forstlich genutzte Gebäude dürfen bis an den Waldrand gestellt werden. In allen anderen Fällen ist normalerweise ein Abstand von mindestens 20 Metern ab Stockgrenze einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann in Quartierplänen auf 10 Meter reduziert werden.
Konrad Dominik
Dominik Konrad

Forstingenieur
Telefon: +41 71 788 92 19
E-Mail: dominik.konrad@lfd.ai.ch