Forstschutz

Kantonale WaldplanungAuflageverfahren der Waldfunktionen- und WaldreservatsplanungArtikel 16 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den WaldArtikel 22 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den WaldDie Kantonale Waldplanung beinhaltet unter anderem die Waldfunktionenplanung und die Waldreservatsplanung. Sie sind in erster Linie für die Behörden verbindlich, betreffen aber auch den einzelnen Waldeigentümer und Waldbenutzer direkt.Die Kantonale Waldfunktionenplanung und die Waldreservatsplanung wurden nach dem Anhörungsverfahren überarbeitet und am 26. Mai 2008 von der Standeskommission verabschiedet. Während der Auflagefrist vom 28. Juni bis 28. Juli 2008, konnten die Pläne und Begleitberichte auf dem Oberforstamt, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, eingesehen werden.Am 17. Februar 2009 hat die Standeskommission die Waldfunktionen- und Waldreservatsplanung verabschiedet.Seit Juli 2009 können die entsprechenden Pläne unter www.geoportal.ch aufgerufen werden, ebenso die aktuellste Bestandeskarte.BestandeskarteKarte der WaldfunktionenKarte der Waldreservate
Unter Forstschutz ist hier die Gesamtheit der Bedrohungen unseres Waldes durch sogenannt biotische und abiotische Einwirkungen zu verstehen. Es geht also um Schäden, welche der Mensch, Tiere, Pflanzen, Pilze oder Bakterien (=> biotisch) verursachen oder aber die Witterung (Sturm, Schnee, Blitz, Hagel, Frost, ... => abiotisch) verursachen können.

Beratung
Der Forstdienst hilft Ihnen herauszufinden, wer oder was einen Schaden in Ihrem Wald angerichtet hat und wie Sie ihn eventuell beheben oder wenigstens in Zukunft verhüten könnten.

Information Borkenkäfersituation
Das Oberforstamt unterhält seit 1992 ein Borkenkäferfallennetz, welches alle Bezirke sowie verschiedene Höhenlagen und Expositionen umfasst. Die Revierförster erheben in der Regel wöchentlich die Anzahl gefangener Borkenkäfer, so dass wir immer Bescheid über die momentane Befallssituation wissen. Wenn wir uns in einer besonders gefährdeten Periode befinden, orientieren wir die Waldeigentümer in der Regel über den Appenzeller Volksfreund und die Appenzeller Zeitung.

Erteilung Spritzbewilligungen
Wenn im Frühling Holzpolter vom Käufer nicht rechtzeitig abgeführt werden können, besteht die Gefahr, dass der Linierte Nutzholzborkenkäfer - bei uns häufig auch der «Schwarze Wurm» genannt - das Rundholz befällt. Nach Überprüfung der Grundwasserschutzzonen sowie der Oberflächengewässer im Bereich des Polters, ist es möglich, dass dem Besitzer einer «Fachbewilligung Holz» oder einer «Fachbewilligung Holzschutzmittel» unter Umständen eine befristete Anwendungsbewilligung (=> Spritzbewilligung) erteilt werden kann.

Publikationen

Publikationen
Typ Titel Dokumentdatum
Asiatischer Laubholzbockkäfer 09.01.2017
Der Bunte Eschenbastkäfer 09.01.2017
Nutzholzborkenkäfer 06.04.2018