Eheschliessung / Trauung

In der Schweiz werden Ehen ausschliesslich beim Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Trauung / Eheschliessung
Der definitive Termin für die Trauung wird in der Regel erst bestätigt, wenn das Ehevorbereitungsverfahren (EV) abgeschlossen ist. Eine provisorische Terminreservation für das laufende Kalenderjahr kann frühestens sechs Monate vor der Eheschliessung vorgemerkt werden. In Appenzell werden an Samstagen keine Trauungen durchgeführt. Die Trauungen finden im Traulokal (Kanzleigebäude) statt.  Die Platzzahl ist auf zehn Personen beschränkt. Bitte beachten Sie das Reglement (betr. Benutzung Vorplatzes und der Rathausbögen).

Zur Trauung haben die Brautleute zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen. Ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsbeamten nicht möglich, müssen die Brautleute für die Mitwirkung einer dolmetschenden Person besorgt sein. Diese darf mit den Brautleuten nicht verwandt sein (Ausstandspflicht) und muss über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen.

Trauungszimmer Appenzell

Zivilstandsdokumente
Im Anschluss an die Ziviltrauung werden dem Ehepaar die Zivilstandsdokumente (Trauungsurkunde und Familienausweis) überreicht. Der Familienausweis (früher Familienbüchlein) dient im Kontakt mit Behörden und Versicherungen. Personenstandsänderungen sowie Geburten von gemeinsamen Kindern werden kostenlos nachgeführt.

Bürgerrecht
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes. Ausländerinnen oder Ausländer erhalten die schweizerische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch die Heirat mit schweizerischen Staatsangehörigen. Ebensowenig verlieren Schweizerinnen und Schweizer das Schweizer Bürgerrecht durch die Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen.

Wer wird über die Eheschliessung informiert?
Jede Trauung wird durch das Zivilstandsamt des Trauungsortes

  • im Eheregister beim Zivilstandsamt des Trauungsortes,
  • bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes und
  • beim Zivilstandsamt des Heimatortortes eingetragen.

Zuständige Stelle

Zivilstandsamt

Telefon +41 71 788 95 85

Peter Fässler

Leiter Zivilstandsamt
Telefon: +41 71 788 95 90
E-Mail: peter.faessler@jpmd.ai.ch