Namensführung

Zu unterscheiden ist zwischen Vornamen und Familiennamen.

Kinder

Vorname des Kindes
Die Eltern geben dem Kind den Vornamen. Die Wahl des Vornamens ist grundsätzlich frei, mit der Einschränkung, dass die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden.

Familienname des Kindes
Das Kind miteinander verheirateter Eltern erhält den Familiennamen, den seine Eltern gemeinsam führen. Tragen die Eltern verschiedene Namen, so erhält das Kind denjenigen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Die Eltern können innerhalb eines Jahres seit der Geburt des ersten Kindes verlangen, dass das Kind den Ledignamen des andern Elternteils trägt.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und steht die elterliche Sorge einem Elternteil zu, so erhält das Kind dessen Ledignamen. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen.

Wird die gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt des ersten Kindes begründet, so können die Eltern innerhalb eines Jahres seit deren Begründung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils trägt. Diese Erklärung gilt für alle gemeinsamen Kinder, unabhängig von der Zuteilung der elterlichen Sorge.

Steht die elterliche Sorge keinem Elternteil zu, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter.

Änderungen bei der Zuteilung der elterlichen Sorge bleiben ohne Auswirkungen auf den Namen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Namensänderung.

Ehegatten

Familienname der Ehegatten
Jeder Ehegatte behält seinen Namen. Als Verlobte können Sie aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin/dem Zivilstandsbeamten erklären, dass Sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Der Ehegatte, der seinen Namen bei der Eheschliessung vor dem 1. Januar 2013 geändert hat, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten jederzeit erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will.

Namensänderung

Informationen zur Namensänderung.

Zuständige Stelle

Zivilstandsamt

Telefon +41 71 788 95 85

Peter Fässler

Leiter Zivilstandsamt
Telefon: +41 71 788 95 90
E-Mail: peter.faessler@jpmd.ai.ch