Erbschaft

Ablauf eines Erbfalls

  • Erbenermittlung
  • Testamentseröffnung
  • Inventaraufnahme
  • Annahme / Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbteilung

Erbbescheinigung

Wer Erbschaftsrechte geltend machen will, muss sich ausweisen können, dass er tatsächlich Erbe ist. Eine Erbbescheinigung bestätigt dies.

Testamente

Das Erbschaftsamt berät, errichtet und beurkundet Testamente.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Es braucht immer zwei Willensäusserungen, die übereinstimmen müssen, damit ein Erbvertrag zustande kommt.

Zuständige Stelle

Erbschaft

Telefon +41 71 788 96 62

Ansprechperson

Corina Omlin-Schmid

Leitung Fachbereich Erbschaft
Telefon: +41 71 788 96 63
E-Mail: corina.omlin@vd.ai.ch
Arbeitstage: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag