Baulicher Tierschutz

Jedes Bauvorhaben, welches landwirtschaftliche Nutztiere oder gewisse Heimtiere wie zum Beispiel Kaninchen oder Hunde betrifft, wird im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens in Bezug auf die tiergerechte Bauweise überprüft und soweit notwendig korrigiert.

Bereits vor der Einreichung eines Baugesuches steht dieser Dienst für Beratungen bei Tierschutzfragen gerne zur Verfügung.

Bei Klagen aus Tierschutzkreisen oder aus der Bevölkerung werden unangemeldete Kontrollen von Ställen, Gehegen oder Zwingern vorgenommen. Weil bauliche Beanstandungen oftmals einhergehen mit Problemen beim "Tierschutz am Tier", finden solche Kontrollen häufig zusammen mit dem Kantonstierarzt oder seinem Stellvertreter statt. Ebenfalls ist eine Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst Appenzell LIA möglich.

Bei solchen Kontrollen haben die Beauftragten wie Beamte der gerichtlichen Polizei ein Zutrittsrecht zu den Tieren und deren Unterbringungsorte.

Zuständige Stelle

Veterinäramt

Telefon +41 71 353 67 55