Amtliche Vermessung

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In der ganzen Schweiz wird über die Rechte an Grundstücken ein Grundbuch geführt. Ein Bestandteil dieses Grundbuches sind Pläne, die in der Regel auf der amtlichen Vermessung beruhen. Die operative Führung der amtlichen Vermessung liegt beim Kanton.

Das Amt für Geoinformation hat die Aufgabe, sämtliche Vermessungsarbeiten (Nachführung und Erneuerung), welche von einem patentierten Geometer durchgeführt werden, im Kanton zu koordinieren und zu beaufsichtigen. Der Kanton plant und leitet die Arbeiten und bestimmt die kantonsspezifischen Ausführungsnormen. Er prüft die Arbeit der amtlichen Vermessung und genehmigt das Vermessungswerk. Dadurch gilt dieses als öffentliche Urkunde im Sinne des Zivilgesetzbuches. Der Bund übt die Oberaufsicht aus.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat - wie Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Uri und das Fürstentum Liechtenstein - die operative Führung an die Eidgenössische Vermessungsdirektion delegiert. Sie übernimmt die Aufgabe der kantonalen Vermessungsaufsicht unter der Leitung eines patentierten Ingenieur-Geometers. Für unseren Kanton ist Christian Grütter als Kantonsgeometer und Rolf Stucki als Verifikator zuständig.

Aufgaben

Zu den Hauptaufgaben der amtlichen Vermessung gehören das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums. Daneben werden aber auch Situationsdetails wie Gebäude, Strassen, Gewässer, Wald usw. vermessen und nachgeführt. Damit bildet die amtliche Vermessung unentbehrliche Grundlage für vielerlei Anwendungen und auch Basis für geografische Informationssysteme.

Nachführung

Mit der laufenden Nachführung werden diejenigen Objekte und Daten aktualisiert, für welche ein Meldewesen vorhanden ist. Dies ist bei allen Objekten der Fall, welche eine Baubewilligung benötigen.

Die periodische Nachführung dient der Aktualisierung aller Objekte und Daten, die keinem Meldeverfahren unterliegen. Dabei handelt es sich um Informationsinhalte, welche sich ohne menschliche Mitwirkung natürlich verändern (Waldränder, Wege, Gewässer etc.).

Honorierung

Die Verrechnung der Nachführungsarbeiten erfolgt nach der sogenannten Honorarordnung HO 33.  Dabei handelt es sich um einen Akkordtarif mit Abrechnung nach Elementpreisen. Die HO33 wurde von der Standeskommission AI im Jahr 1995 als verbindlicher Tarif in Kraft gesetzt. Aktuell gilt ein Rabatt von 10%. Gemäss dem kantonalen Geodatengesetz gehen die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung zu Lasten der Verursacher.

Verfügbarkeit

Die Daten der amtlichen Vermessung sind Geobasisdaten und frei verfügbar.

Dokumente

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Typ Titel Dokumentdatum
Tarife HO per 01.01.2023 02.01.2023