Kollision zwischen zwei Personenwagen

04.02.2017
Bei einer Kollision zwischen zwei Personenwagen wurde auf der Aukreuzung erheblicher Sachschaden verursacht.

Bei einer Kollision zwischen zwei Personenwagen wurde auf der Aukreuzung erheblicher Sachschaden verursacht.

Am Freitagvesper (3. Februar 2017) fuhr eine Lenkerin mit einem Personenwagen auf der Strasse vom Scheidweg zur Aukreuzung. Dort beabsichtigte sie in Richtung Hundwil abzubiegen. Dabei übersah sie ein auf der Enggenhüttenstrasse in Richtung Appenzell herfahrendes Fahrzeug. Dies führte zu einer frontal-seitlichen Kollision zwischen den beiden Personenwagen.

Verletzt wurde niemand, es entstand aber erheblicher Sachschaden.