Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA

Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA ist ein zusätzlicher Quellensteuerabzug (siehe pauschale Steueranrechnung) und wird beim Bezug von amerikanischen Dividenden und Zinsen von schweizerischen Zwischenstellen (Banken) einbehalten.

Anspruch auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA haben alle natürlichen und juristischen Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, die im Sinne des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens in der Schweiz ansässig sind.

Der Abzug des zusätzlichen Steuerrückbehaltes muss auf der Ertragsabrechnung ausgewiesen sein.

Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird den Berechtigten bar rückerstattet.

Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Die Erhebung resp. die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA richtet sich nach Art. 11 resp. Art. 14 der Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Änderung vom 1. Nov. 2000). 

Für juristische Personen benötigt man das Formular 826 und für die natürlichen Personen das Formular R-US 164.

Zuständige Stelle

Steuerverwaltung

Telefon +41 71 788 94 01