NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete

Der Kanton Appenzell I.Rh. erhält durch die NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete, auch Berggebietsprogramm (BGP) genannt, die Möglichkeit weitere, innovative Projekte im Kanton zu unterstützen. Die Fördermittel, welche von Bund und Kanton geteilt werden, erlauben es dem Kanton nun Projekte mitzufinanzieren, welche die Kriterien der bisherigen NRP nicht erfüllen. Der Schwerpunkt liegt darauf Entwicklungsimpulse zu setzen, bestehende Potentiale auszuschöpfen und zukunftsorientierte, langfristige Perspektiven für unseren Kanton zu bieten.

NRP-Berggebietsprogramm für Appenzell I.Rh.

Der Kanton Appenzell I.Rh. erhält durch die NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete, auch Berggebietsprogramm (BGP) genannt, die Möglichkeit weitere, innovative Projekte im Kanton zu unterstützen. Die Fördermittel, welche von Bund und Kanton geteilt werden, erlauben es dem Kanton nun Projekte mitzufinanzieren, welche die Kriterien der bisherigen NRP nicht erfüllen. Der Schwerpunkt liegt darauf Entwicklungsimpulse zu setzen, bestehende Potentiale auszuschöpfen und zukunftsorientierte, langfristige Perspektiven für unseren Kanton zu bieten.

Bewältigung des Strukturwandels in den Berggebieten

Die Schweizer Berggebiete stehen vor strukturellen Herausforderungen. Zur Unterstützung bei der Bewältigung des Strukturwandels stellen Bund und Kantone bereits heute Förderinstrumentarien wie die Neue Regionalpolitik (NRP) zur Verfügung. Dennoch werden die vorhandenen Potentiale nur ungenügend entfaltet und die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung verläuft teilweise unterdurchschnittlich.

Kanton und Bund reagieren auf diesen Trend und stellen zusätzlich zu der bereits bestehenden Unterstützung ein weiteres Fördermittel zur Verfügung. Die «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» ergänzen die bestehende NRP, so dass Akteure auch in besonders herausgeforderten Berggebieten wirtschafts- und zukunftsorientierte Projekte erfolgreich entwickeln und umsetzen können.

Rechtliche Grundlage und finanzielle Mittel

Die NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete, werden gestützt auf das Bundesgesetz über Regionalpolitik (SR 901.0) im Rahmen des laufenden NRP-Mehrjahresprogramms 2016–2023 umgesetzt. Sie sind als befristete Massnahmen für die Jahre 2020-2023 konzipiert. Entsprechend ist eine Fortführung der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete nach 2023 nicht geplant. Gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen werden eine Basis für die Weiterentwicklung der NRP bilden und in den Prozess zur Erarbeitung des Mehrjahresprogramms 2024-2031 (NRP 2024+) eingebettet.

Dem Kanton Appenzell I.Rh. stehen Fr. 500'000 Bundesmittel sowie Fr. 250'000 kantonale Mittel für die NRP-Pilotmassnahmen während der Umsetzungsperiode 2020-2023 zur Verfügung.

Ziel des Berggebietsprogramms

Ziel des Berggebietsprogramms ist es, Lücken zu schliessen und Potentiale besser zu nutzen. Dabei sollen zukunftsorientierte Möglichkeiten geschaffen werden, womit Einwohnerinnen und Einwohnern langfristige Perspektiven eröffnet werden. Zudem sollen durch gezielte Projekte Entwicklungsimpulse für die peripheren Regionen geschaffen werden. Ein weiterer Vorteil des BGP ist die Möglichkeit zur Mitfinanzierung von Projekten mit «Pilotcharakter», welche durch die gewöhnliche NRP nicht unterstützt werden konnten. Dadurch wird das Netz der Akteure breiter mobilisiert und neue, innovative Ideen in Umlauf gebracht. Zum Beispiel können nun auch kleine, systemrelevante Infrastrukturprojekte mitfinanziert werden. Auch wird das Prinzip der Überbetrieblichkeit flexibler gehandhabt. So kann auch ein Einzelbetrieb Projektträger sein, solange die Wirkung des Projektes über den Einzelbetrieb hinausgeht.

Welche Projekte werden durch die NRP-Pilotmassnahmen unterstützt?

Projektanträge im Rahmen des BGP müssen aufzeigen, dass sie eine Wirkung (z.B. Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Innovation etc.) im festgelegten Berggebiets-Perimeter erzeugen. Damit ist sichergestellt, dass die Effekte der Pilotmassnahmen vorwiegend im «peripheren Berggebiet» entstehen. Dies stellt auch sicher, dass die wichtigen Verbindungen zwischen den Zentrumstälern und höhergelegenen Regionen genutzt und Kooperationen zwischen Gemeinden gefördert und keinesfalls unterbunden werden sollen. Alle Bezirke des Kantons Appenzell I.Rh. zählen alle zu diesem Perimeter.

Zusätzlich muss aufgezeigt werden, dass das geplante Projekt nicht im Rahmen der üblicherweise geltenden Praxis der NRP und/oder der kantonalen Umsetzungsbestimmungen nicht unterstützt werden können.

 

Zuständige Stelle

Amt für Wirtschaft

Telefon +41 71 788 94 40