Staatsanwaltschaft

Amtsseite: Organisation, Kontakt und Aufgaben.

Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Führung der Strafverfahren nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches. Sie ist dabei unter anderem auch zuständig für die Anordnung von Zwangsmassnahmen (Hausdurchsuchungen, Durchsuchung von Personen oder Aufzeichnungen, Anordnung von Obduktionen, Anordnung von Beschlagnahmen etc.). In die Kompetenz der Staatsanwaltschaft fallen alle Bereiche des Strafrechts (z.B. Straftaten gegen Leib und Leben, das Vermögen, die sexuelle Integrität, das Betäubungsmittelgesetz, die Umwelt oder im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz etc.).

Die Staatsanwaltschaft bringt die Strafuntersuchung durch Strafbefehl (Urteil des Staatsanwalts), Überweisung an das Gericht oder Einstellung zum Abschluss. Sie tritt als öffentliche Anklägerin vor Gericht auf und ist befugt, gegen Urteile der Gerichte, Rechtsmittel zu ergreifen.

Neben dieser primären Aufgabe erfüllt die Staatsanwaltschaft verschiedene weitere Aufgaben, welche ihr die Schweizerische Strafprozessordnung oder die kantonale Gesetzgebung übertragen. So behandelt die Staatsanwaltschaft beispielsweise Gerichtsstandsfragen, sie erledigt interkantonale und internationale Rechtshilfegesuche (Gesuche auswärtiger Behörden) und sie prüft Gesuche um Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung oder eines Vorschusses auf eine Entschädigung im Sinne von Art. 24 des Opferhilfegesetzes und stellt darauf Antrag an die Standeskommission, die über die Gesuche entscheidet. Im Bereich der Justizverwaltung ist die Staatsanwaltschaft die kantonale Koordinationsstelle für das automatisierte Strafregister gemäss Art. 360bis StGB.